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Impressum

Herausgeber: Erber & Gydom Hebetechnik GbR
Eigentümer: Helmut Willi Erber, Hans-Jürgen Gydom
Anschrift: EG Hebetechnik GbR
Str.: Middelicher Straße 305
45892 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/36168-555
Fax: 0209/36168-556
email: info@egh-web.de
UID: DE813788919, IHK Bochum
Gerichtsstand ist Gelsenkirchen

AGB

1. Vertragsabschluß

1.1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Vereinbarungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Aner- kennung. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, jedoch mit der Maßgabe, dass wir uns Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Neben- Aberdeen gelten nur dann, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

1.3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

2. Preise, Preisstellung und Zahlungsbedingungen

2.1. Es gelten unsere Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sie verstehen sich Netto pro Liefereinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise gelten ab Werk, ausschließlich Versandkosten. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Abweichungen hiervon müssen einzelvertraglich vereinbart werden und bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.

2.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Depotzinsen, mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.

2.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir — unbeschadet unserer sonstigen Rechte — befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

3. Lieferung / Lieferverzug

3.1. Ein von uns bestätigter Liefertermin setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen voraus und gilt nur vorbehaltlich vollständiger und richtiger Selbstbelieferung.

3.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

3.3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Liegen die Gründe für eine verspätete Lieferung bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Streik, Aussperrung, Betriebs- störungen oder verspäteter Anlieferung von Vormaterial, so sind diese nicht durch uns zu vertreten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Hindernisse bei uns oder bei unserem Lieferanten eingetreten sind und auch dann, wenn wir bereits in Verzug sind.

3.4. Bei Sonderfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 Prozent zulässig.

3.5 Entsteht Annahmeverzug auf Seiten des Bestellers oder werden von ihm sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, so behalten wir uns vor, den uns entstehenden Schaden unter Einschluss etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen.

3.6. Wenn Maße und technische Eigenschaften nicht ausdrücklich zugesichert wurden, so behalten wir uns Irrtümer, Abweichungen und technische Änderungen vor.

3.7. Teillieferungen sind zulässig

4. Gefahrübergang und Entgegennahme

4.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfrei geliefert wird. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

4.2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

4.3 Entsteht Annahmeverzug auf Seiten des Bestellers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware mit Beginn des Annahmeverzuges auf ihn über.

4.4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 entgegenzunehmen.

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungs- umfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

6. Gewährleistung

6.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

6.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als einwandfrei geliefert.

6.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

6.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

6.5. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

6.6. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen ent- standen sind: Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nach- lässige Behandlung, sonstige ungeeignete oder schädliche Einflüsse, soweit sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Weitere Ansprüche des Käufers und Dritten, ins- besondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schaden- stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

8.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

8.3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.

8.4. Zugriffe auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

8.5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

8.6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.

8.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt auch für unsere Zulieferer. Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gelsenkirchen. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Gelsenkirchen. Wir behalten uns das Recht vor, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt

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